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Geschäftsbedingungen der SCHWINDT GmbH

Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Bedingungen gelten für vom Kunden in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit geschlossenen Rechtsgeschäfte. Durch Annahme der Lieferung oder Leistung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte an, welche den gleichen Vertragsgegenstand betreffen oder mit ihm in Zusammenhang stehen, z.B. die Lieferung von Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien oder die Erbringung von Dienstleistungen.

1.2 Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden wird von uns widersprochen, soweit wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Bedingungen gelten auch für die Fälle, in denen wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des
Kunden ausgeführt haben.

1.3 Vom Kunden vorgenommene Abänderungen dieser AGB werden nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsinhalt bei multifunktionalen Druck-/Kopiersystemen

Bei Verträgen über Geräte, die als Peripheriegerät Teil eines multifunktionalen Kopier- /Drucksystems des Kunden werden, ist der Inhalt des SI-Net-Bogens und/oder des Pflichtenhefts, in dem der Status der beim Kunden vorhandenen Hard- und Software erfasst wird, verbindlicher Vertragsbestandteil. Nachträgliche Änderungen des erfassten Hard- und Softwarestatus werden uns gegenüber erst mit unserer schriftlichen Zustimmung verbindlich.

3. Angebot, Vertragsschluss, Preise

3.1 Unsere Angebote oder benannten Preise sind bis Vertragsschluss stets unverbindlich und freibleibend und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung, zustande.

3.2 Der Vertragsschluss, soweit es sich hierbei nicht um einen Wartungs- oder Mietvertrag handelt, erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.3 Bei Dienstleistungen, soweit sie nicht im Rahmen eines Wartungs- oder Mietvertrages erbracht werden, wird ein Fahrt- und Kfz-Kostenanteil pauschal gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

3.4 Wartungsentgelt bzw. Mietzins sowie die Preise für Ausdrucke können von uns durch schriftliche Ankündigung mit einer Frist von einem Monat geändert werden. Bei einer Preiserhöhung bis zu 10 % hat der Kunde aus Anlass dieser Preiserhöhung kein Kündigungsrecht. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % pro Vertragsjahr ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Ankündigungsfrist schriftlich zu kündigen.

3.5 Miet- und Wartungsbeträge von unter € 500,00/Monat netto sind vierteljährlich im Voraus zu zahlen. Weiteres ergibt sich aus I. Ziffer 6.2 und 6.3

4. Nacht- und Wochenendzuschläge

Dienstleistungen werden innerhalb der regulären Arbeitszeiten Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr erbracht.

Arbeitszeiten außerhalb der Geschäftszeiten bis 24:00 Uhr werden mit einem Zuschlag i.H.v. 50% und nach 00:00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen i.H.v. 100% berechnet.

Arbeiten sowie Bereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeiten sind nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache und abhängig von der personellen Verfügbarkeit möglich.

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

6. Zahlung, Verzugszinsen

6.1 Forderungen aus Lieferungen sind binnen 7 Tagen, mit 2 % Skonto, ohne Abzug spätestens binnen 20 Tagen zahlbar, Forderungen aus Wartungs- oder Mietverträgen sowie für die Erbringung von Dienstleistungen ohne Abzug binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

6.2 Zahlt der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist, so kommt er ohne Mahnung in Verzug. Wir können Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen. Uns bleibt das Recht ausdrücklich vorbehalten, einen darüber hinausgehenden Schaden ersetzt zu verlangen.

6.3 Die Vergütung für unsere Forderungen aus Wartungs- und/oder Mietverträgen ist vorbehaltlich I. Ziffer 3.5 monatlich zu entrichten, beginnend mit dem jeweiligen Vertragsschluss. Diese ist für den Rest des Monats anteilig zu zahlen und fällig mit Rechnungsstellung. Danach ist die Grundvergütung monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats fällig. Alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu entrichten. Die Vergütung wird dem Kunden mittels Bankeinzugsverfahren belastet.

Der Kunde verpflichtet sich, sein Einverständnis hierzu zu erteilen. Ein entsprechender Vordruck wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde sich nicht am Bankeinzugsverfahren beteiligen, sind wir berechtigt für jede vom Kunden vorgenommene Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 als Mehraufwand zu berechnen. Der Kunde verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges eine Deckung in Höhe des Rechnungsbetrages auf dem von ihm angegebenen Konto sicherzustellen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift oder, soweit Scheckzahlung vereinbart wurde, für jeden nicht eingelösten Scheck, hat der Kunde uns die hierdurch entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er dies zu vertreten hat.

6.4 Sollten wir Teillieferungen vornehmen, sind wir berechtigt, diese entsprechen zu berechnen. Forderungen hieraus sind entsprechend Ziffer 6.1 sofort mit Leistungserfüllung der Teillieferung fällig. Sollten wir Teilleistungen im Rahmen eines Servicevertrages durchgeführt haben, sind wir ebenfalls berechtigt, diese vor Abschluss unserer vertraglich übernommenen Leistung zu berechnen.

7. Leistungen durch Dritte

Wir sind berechtigt, unsere vertraglich obliegenden Lieferungen und Leistungen auch durch einen fachkundigen Dritten erbringen zu lassen, welcher dem Kunden schriftlich zu benennen ist. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Vertragsleistungen nur bei dem benannten Dritten abzufordern. Die Rechnungsstellung erfolgt auch in diesem Fall direkt durch uns.

8. Haftung

8.1 Unsere Haftung für die Verletzung von Pflichten aus rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen ist ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Satz 1 gilt nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) durch uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung beschränkt sich unbeschadet der Ziffer II. 3 auf den nach der Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.3 Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels zustehen, verjähren diese spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Kunde von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 3 Jahren von dem schädigenden Ereignis an. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

9. Datensicherheit

9.1 Der Kunde hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch, uns eine Datensicherung durchzuführen. Während oder nach der Erbringung unserer geschuldeten Leistung ist der Kunde bis zum Ende unserer Gewährleitungsverpflichtung bzw. Vertragslaufzeit verpflichtet, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen in maschinenlesbarer Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Als üblicher Zeitraum gilt derzeit 1 Tag. Ferner ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen. Es bleibt dem Kunden überlassen, personenbezogene Daten vor dem Zugriff durch unsere Servicemitarbeiter zu schützen, soweit sich der Zugriff im Rahmen unserer Leistungserbringung ergeben kann.

9.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust von im Gerät gespeicherten Daten auftreten kann.

10. Schriftform, Teilunwirksamkeit

10.1 Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr erstrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

11. Sicherheitsleistung bei Wartungs- und/oder Mietverträgen

Wir sind berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts in doppelter Höhe der in der letzten planmäßigen Rechnung geltend gemachten Vergütung zu verlangen:

– bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein Zahlungsrückstand vorliegt, der in den letzten 12 Monaten angefallen und die Höhe einer Durchschnittsrechnung eines Monats entspricht.
– bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren.

12. Gerichtsstand, Datenverarbeitung

12.1 Ist der Kunde Kaufmann, so ist als Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselprozesse – Saarbrücken vereinbart. Angaben über den Kunden werden mit dessen Einverständnis zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung für eigene Zwecke gespeichert.

12.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Telefaxrundschreiben/E-Mailings

Wir nutzen die Form von Telefaxrundschreiben und E-Mailings, um den Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung zu widersprechen.

14. Sonstige Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich Geräte, die in unserem Eigentum stehen, sorgsam zu behandeln.

I. Lieferbedingungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Für die Beschaffenheit der Kaufsache, deren Eigenschaften, Merkmale und ihren Verwendungszweck ist, allein die im Vertrag enthaltene oder ihm beigefügte Produktbeschreibung maßgeblich. Andere oder weitergehende Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1.2 Hat der Hersteller zwischen Bestellungszeitpunkt und Auslieferung an den Kunden seine Produktpalette geändert, sind wir berechtigt, dem Kunden anstelle des ursprünglich bestellten Gerätes ein technisch gleichwertiges Gerät des gleichen Herstellers zu liefern (z.B. Nachfolgemodell)

ERP/DMS/Lösungen • Managed-/Print-Services • Virtualisierung • Storagesysteme • Büro- und Objekteinrichtungen

2. Lieferungen

Lieferungen erfolgen ab Lager Saarbrücken auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Erfüllungsort ist unser Lager Saarbrücken.

3. Mängelhaftung

3.1 Für Sachmängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
(2 Nachbesserungsversuche) oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3.2 Besteht Streit über die Höhe der Minderung, wird hierzu ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, der durch die IHK bestimmt wird. Die hierdurch entstandenen Kosten muss der Kunde bezahlen.

3.3 Bei allen Nacherfüllungsansprüchen handelt es sich grundsätzlich um eine Bring-In-Nacherfüllung, d.h. es besteht nur ein Vor-Ort-Anspruch auf die Durchführung der Nacherfüllung; die dabei entstehende Kosten für Anfahrt, Wegezeit und sonstige Dienstleistungen sind vom Kunden zu zahlen.

3.4 Bei Mängeln, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, hat der Kunde keine Mängelansprüche. Ferner kann der Kunde im Rahmen der Mängelhaftung kein Austausch von Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien (z.B. Einzugsrollen, Heizwalzen, Bänder, Toner usw.) verlangen, soweit es sich um eine technisch bedingte Abnutzung durch ordnungsgemäßen Gebrauch des Gerätes handelt.

3.5 Der Kunde hat offensichtliche oder von ihm erkannte Mängel binnen 10 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei der gebotenen Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Mängelansprüche aufgrund nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3.6 Die Ziffern 3.1, 3.3 und 3.5 finden keine Anwendung, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

3.7 Im Falle des Rücktritts, der schriftlich uns gegenüber erklärt werden muss, wird dem Kunden unter der Voraussetzung der Rückgabe der mangelhaften Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden der Wert gutgeschrieben oder ausbezahlt, der sich aus der sogenannten Zeitwertberechnungsmethode ergibt.

3.8 Erklärt der Kunde den Rücktritt, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels nicht zu.

3.9 Wählt der Kunde Schadensersatz nach gescheiterter Nacherfüllung, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Im Übrigen gilt für Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels der Haftungsausschluss.

3.10 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1, 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

3.11 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

3.12 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Wird eine Vor-Ort-Garantie durch den Hersteller der Ware gewährt, ist diese Garantie ausschließlich über dessen Servicerufnummer abzuwickeln. Wünscht der Kunde eine vereinfachte Abwicklung der Vor-Ort Garantie und beauftragt uns mit der Abwicklung der Garantie, so ist die zusätzliche Dienstleistung für Abholung des defekten Gerätes, Versand etc. entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Stundenverrechnungssätze von uns kostenpflichtig.

3.13 Stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorhanden ist und/oder liegt ein Fall einer Mängelhaftung nicht vor (etwa bei Fehlbedienungen von Soft- und Hardware), so ist der Kunde verpflichtet, den uns entstandenen Aufwand gemäß unserer Preisliste zu ersetzen.

4. Eigentumsvorbehalt / Mitteilungspflichten

4.1 Das Eigentum an der Kaufsache geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Ein Weiterverkauf vor Eigentumsübergang ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache gegen übliche Schadensrisiken zu versichern.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns jede Maßnahme Dritter, welche das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen oder gefährden könnte, (z.B. Beschlagnahme, Pfändung, Arrest, Ausübung eines Pfandrechts u. ä.) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenso hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

AGB SCHWINDT GmbH • Juli 2018

I. Lieferbedingungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Für die Beschaffenheit der Kaufsache, deren Eigenschaften, Merkmale und ihren Verwendungszweck ist allein die im Vertrag enthaltene oder ihm beigefügte Produktbeschreibung maßgeblich. Andere oder weitergehende Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1.2 Hat der Hersteller zwischen Bestellungszeitpunkt und Auslieferung an den Kunden seine Produktpalette geändert, sind wir berechtigt dem Kunden anstelle des ursprünglich bestellten Gerätes ein technisch gleichwertiges Gerät des gleichen Herstellers zu liefern (z.B. Nachfolgemodell)

ERP/DMS/Lösungen • Managed-/Print-Services • Virtualisierung • Storagesysteme • Büro- und Objekteinrichtungen

2. Lieferungen

Lieferungen erfolgen ab Lager Saarbrücken auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Erfüllungsort ist unser Lager Saarbrücken.

3. Mängelhaftung

3.1 Für Sachmängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
( 2 Nachbesserungsversuche ) oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3.2 Besteht Streit über die Höhe der Minderung, wird hierzu ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, der durch die IHK bestimmt wird. Die hierdurch entstandenen Kosten muss der Kunde bezahlen.

3.3 Bei allen Nacherfüllungsansprüchen handelt es sich grundsätzlich um eine Bring-In-Nacherfüllung, d.h. es besteht nur ein Vor-Ort-Anspruch auf die Durchführung der Nacherfüllung; die dabei entstehende Kosten für Anfahrt, Wegezeit und sonstige Dienstleistungen sind vom Kunden zu zahlen.

3.4 Bei Mängeln, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, hat der Kunde keine Mängelansprüche. Ferner kann der Kunde im Rahmen der Mängelhaftung kein Austausch von Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien (z.B. Einzugsrollen, Heizwalzen, Bänder, Toner usw.) verlangen, soweit es sich um eine technisch bedingte Abnutzung durch ordnungsgemäßen Gebrauch des Gerätes handelt.

3.5 Der Kunde hat offensichtliche oder von ihm erkannte Mängel binnen 10 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei der gebotenen Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Mängelansprüche aufgrund nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3.6 Die Ziffern 3.1, 3.3 und 3.5 finden keine Anwendung, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

3.7 Im Falle des Rücktritts, der schriftlich gegenüber uns erklärt werden muss, wird dem Kunden unter der Voraussetzung der Rückgabe der mangelhaften Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden der Wert gutgeschrieben oder ausbezahlt, der sich aus der sogenannten Zeitwertberechnungsmethode ergibt.

3.8 Erklärt der Kunde den Rücktritt, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels nicht zu.

3.9 Wählt der Kunde Schadensersatz nach gescheiterter Nacherfüllung, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Im Übrigen gilt für Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels der Haftungsausschluss.

3.10 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1, 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

3.11 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

3.12 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Wird eine Vor-Ort Garantie durch den Hersteller der Ware gewährt, ist diese Garantie ausschließlich über dessen Servicerufnummer abzuwickeln. Wünscht der Kunde eine vereinfachte Abwicklung der Vor-Ort Garantie und beauftragt uns mit der Abwicklung der Garantie, so ist die zusätzliche Dienstleistung für Abholung des defekten Gerätes, Versand etc. entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Stundenverrechnungssätze von uns kostenpflichtig.

3.13 Stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorhanden ist und/oder liegt ein Fall einer Mängelhaftung nicht vor (etwa bei Fehlbedienungen von Soft- und Hardware), so ist der Kunde verpflichtet, den uns entstandenen Aufwand gemäß unserer Preisliste zu ersetzen.

4. Eigentumsvorbehalt / Mitteilungspflichten

4.1 Das Eigentum an der Kaufsache geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Ein Weiterverkauf vor Eigentumsübergang ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache gegen übliche Schadensrisiken zu versichern.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns jede Maßnahme Dritter, welche das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen oder gefährden könnte, (z.B. Beschlagnahme, Pfändung, Arrest, Ausübung eines Pfandrechts u. ä.) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenso hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

AGB SCHWINDT GmbH • Juli 2018

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