Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) stellt neben der DSGVO die wichtigste rechtliche Anforderung zum Einsatz eines DMS dar. Ein solches System ist heute bereits alternativlos, muss doch jedes Unternehmen dessen steuerrelevanten Geschäftsunterlagen in einem revisionssicheren Archiv speichern. Also in einem Archiv, wie es in einem DMS zu finden ist – und nicht etwa auf dem hausinternen Server. Denn die Daten müssen nachvollziehbar und vor allem unveränderbar gespeichert werden. Warum ein DMS letztlich jedoch nicht nur zur Erfüllung dieser Vorgaben, sondern vor allem zur Steigerung der Effektivität dient, zeigen die umfangreichen Einsatzmöglichkeiten in verschiedenen Unternehmensbereichen.